Rechtsanwalt Michael Geißhirt

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht

Tel: 036848 / 25 26 06

Rechtsanwalt Geißhirt

Ihr kompetenter Partner in allen Rechtsstreitigkeiten

Rechtsgebiete

Familienrecht

Manchmal leben sich zwei Partner auseinander. Dann ist es wichtig, dass einige Angelegenheiten während der Scheidung oder des getrennt Leben ordentlich geregelt werden. Und sei es manchmal auch der Streit, wann das Kind bei wem ist.

Wir regeln für Sie:

  • Unterhaltsansprüche für Sie und oder Ihre Kinder
  • Rentenansprüche
  • Scheidungen
  • Aufenthaltsbestimmungen

Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung bekommen und wissen jetzt nicht weiter ? Jetzt ist der Rechtsanwalt unentbehrlich. Gemeinsam mit uns regeln wir Ihren Verlust des Arbeitsplatzes. In vielen Fällen ist die Kündigung nicht gerechtfertigt oder fehlerhaft. Wenn Sie viele Jahre im Unternehmen waren, dann steht Ihnen eine Abfindung zu.

  • Arbeitsplatzverlust
  • Urlaubsansprüche
  • ordentliche Arbeitszeugnisse
  • Abfindungen

Erbrecht

Ein lieber Angehöriger ist verstorben und nun stellen sich viele Fragen. Das Thema Erbrecht umfasst komplexe Angelegenheiten. Auch innerhalb der Familie kann es da schnell zu Streitigkeiten kommen.

Mit uns an Ihrer Seite kommen Sie zu Ihrem Recht.

Strafrecht

Aus einer Dummheit ist eine Straftat entstanden. Nun wird gegen Sie ermittelt. Damit Ihre Rechte nicht verletzt werden sind wir an Ihrer Seite. Denn auch manche Behörden schiessen schon mal über das Ziel hinaus. 

Verkehrsrecht

Streitigkeiten im Straßenverkehr sind häufiger verbreitet als angenommen. Im Fahrzeug auf der Straße kochen manchmal durch Zeitdruck und Streß die Emotionen über. Oder man ist mal wieder geblitzt worden. Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Viele Bußgeldbescheide sind nicht rechtens. Wir beraten Sie gerne bei:

  • Geschwindigkeitsverstößen
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahren unter Alkohol
  • Überschreiten der Lenkzeiten
  • Unerlaubtes Entfernen von Unfallort
  • Verstöße gegen das Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz
  • Unfällen
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • u.v.m.
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